Informationen zu Abfällen aus medizinischen Einrichtungen
Nachstehend möchten wir Ihnen einige Abfallarten aus medizinischen Einrichtungen mit Ihren jeweiligen Abfallschlüsselnummern laut Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vorstellen.
Gebrauchte Chemikalien und Medizinprodukte (z.B. Altmedikamente) | ASN 180109 |
Spitze, scharfkantige Gegenstände (Spritzen, Kanülen, Ampullen, Skalpelle, etc.) | ASN 180101 |
Andere Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden, wie z.B. Verbandsmaterial, Einwegartikel, Blutröhrchen, Infusionssysteme oder auch abgeklungene Abfälle aus der Nuklearmedizin | ASN 180104 |
Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven | ASN 180102 |
Filme, die Silber und Silberverbindungen enthalten (Röntgenfilme) | ASN 090107 |
Fixierlösungen | ASN 090104 * |
Entwickler und Aktivatoren auf Wasserbasis | ASN 090101 * |
Quecksilberhaltige Abfälle (z.B. Thermometer, Quecksilberreste etc.) | ASN 060404 * |
Amalgamabfälle / Amalgamschlämme aus Zahnarztpraxen | ASN 180110 * |
Lösemittel- oder Lösemittelwassergemische (z.B. Färbelösungen) | ASN 070104 * |
Zytotoxische und zytostatische Arztneimittel | ASN 180108 * |
Andere Abfälle, an denen Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (z.B. infektiöse Abfälle aus Schwerpunktpraxen oder mikrobiologische Abfälle aus Hautarzt-/ oder urologischen Praxen) | ASN 180103 * |
Ni-Cd-Batterien | ASN 160602 * |
Für die korrekte Einteilung der verschiedenen Abfallarten, insbesondere zwischen den Schlüsselnummern 180104 und 180103, hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eine "Richtlinie über die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" definiert. Diese Richtlinie, die in mehreren Bundesländern bereits verbindlich ist, bildet nunmehr die Basis nicht nur für die korrekte Einteilung, sondern auch für den daraus resultierenden Umgang mit jeder einzelnen Abfallart.
Die mit * gekennzeichneten Abfälle gelten als "gefährliche Abfälle", an deren Umgang wie.z.B. Sammlung, Beförderung, Dokumentation und Behandlung besondere Anforderungen gestellt werden. Aufgrund länderspezifischer Bestimmungen sowie auch aus haftungsrelevanten Gründen ist eine getrennte Sammlung und Entsorgung der übrigen Abfälle erforderlich bzw. dringend anzuraten. Ebenso sind Missbrauch und Verletzungsgefahr weiterer beteiligten Mitmenschen, die in der Entsorgungskette direkt oder indirekt beteiligt sind, Gründe für ein geordnetes Entsorgungskonzept aller Abfälle aus medizinischen Einrichtungen.
Für weitere Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.